Angebot
Lerntherapie ist ein individueller Weg, der Offenheit und Bereitschaft erfordert. Hier finden Sie eine Orientierung, ob dieser Ansatz zu Ihrer Situation passt sowie Informationen zum Rahmen meiner Arbeit.

Passt gut, wenn:
- Ihr Kind zwischen 6 und 15 Jahren alt ist
- Sie mehr als die reine Förderung einzelner Schulfächer suchen
- Sie offen sind für einen ganzheitlichen Blick auf Lernen und Entwicklung
- Ihr Kind grundsätzlich bereit ist, sich auf diesen Weg einzulassen
Eher nicht passend, wenn:
- Sie ausschließlich eine kurzfristige Notenverbesserung erwarten
- kein Interesse daran besteht, Ursachen genauer zu betrachten
- neue oder ungewohnte Wege im Lernen nicht in Frage kommen
Mein Angebot
Im Mittelpunkt steht immer das einzelne Kind mit seinen individuellen Stärken und Bedürfnissen. Die Begleitung erfolgt in einem geschützten und vertrauensvollen Rahmen und wird individuell auf die Situation Ihres Kindes abgestimmt. Ziel ist es, Lernschwierigkeiten besser zu verstehen, innere Blockaden zu lösen und neue Zugänge zum Lernen zu ermöglichen.
Rahmen der Lerntherapie
- Einzelsetting
- eine Einheit dauert 45 Minuten
- in der Regel ein bis zwei Termine pro Woche
Lerntherapie ist keine Nachhilfe.
Es geht nicht nur um das Üben von Schulstoff, sondern darum, die Ursachen von Lernschwierigkeiten zu verstehen und nachhaltige Veränderungen zu ermöglichen.
Zu Beginn der Begleitung
Zu Beginn verschaffe ich mir ein umfassendes Bild der Situation Ihres Kindes. Dazu gehören:
- ein ausführliches Gespräch mit den Eltern (Anamnese)
- eine konzeptbezogene Lernstands- und Ursachenanalyse
- bei Bedarf ergänzende Screenings oder standardisierte Testverfahren
Auf dieser Grundlage entsteht ein individuelles Förderkonzept für Ihr Kind.
Zusammenarbeit
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein wichtiger Bestandteil meiner Arbeit.
- regelmäßiger Austausch mit den Eltern
- bei Bedarf Zusammenarbeit mit Lehrern oder anderen Fachpersonen
Kosten
Die Kosten für die Lerntherapie werden in der Regel privat getragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Kostenübernahme durch das Jugendamt (§35a SGB VIII) möglich. Gerne informiere ich Sie dazu in einem persönlichen Gespräch.
Ein erster Schritt darf leicht sein
Wenn Sie sich und Ihr Kind in den beschriebenen Situationen wiederfinden, lade ich Sie ein, Kontakt aufzunehmen und Ihre Situation in Ruhe zu schildern.
Gerne biete ich ein kostenloses telefonisches Erstgespräch an.